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Waldbrandschutz Verordnung

Waldbrand

!ACHTUNG!



Die BH Kirchdorf informiert:


In den Walgebieten aller Gemeinden des Bezirks Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Waldeigentümer dürfen  dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen. 


Übertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 €  oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen geahndet.  

Gültigkeitsdauer: 25.Juli 2022 bis 31. Oktober 202


Der genaue Gesetzestext ist auf der Amtstafel von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf ersichtlich:


 https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33781.htm 

unter Verordnungen 





02.08.2022 11:32